• POSTSERVER
    PRODUKTE 
  • E-ZUSTELLUNG
    USE CASES 
  • NEWS
    IM BLOG  
  • WAS KANN ICH
    EMPFANGEN?  
  • SUPPORT &
    HILFE  
  • ÜBER
    POSTSERVER  
  • LOGIN  

Am Laufenden bleiben
AKTUELLE NEWS IM BLOG

  • Briefe
    29.12.2018
    Briefporto 2019
  • Online-Vollmachten
    02.12.2018
    Vollmacht
  • 20 Jahre XML
    27.11.2018
    XML
  • Zustellgesetz neu
    16.10.2018
    Zustellgesetz
  • Behördenweg Geburt
    15.10.2018
    mGovernment
  • Volksbegehren online abstimmen
    27.09.2018
    Volksbegehren
  • Wien prämiert als „digitalste Stadt“
    26.09.2018
    Wien
  • E-ID Elektronischer Identitätsnachweis
    11.09.2018
    eIDAS
  • E-Zustellung EU
    10.09.2018
    E-Zustellung EU
  • Forum Alpbach
    01.08.2018
    Forum Alpbach
  • Brief-Statistik
    01.08.2018
    Brief
  • E-Zustellung
    31.07.2018
    E-Zustellung
  • EU-Vorsitz: Österreichs Digitalisierungs-Fahrplan
    13.06.2018
    EU-Vorsitz
  • Handy-Signatur neu - was ändert sich?
    02.06.2018
    Handy-Signatur
  • Regierung gründet Digitalisierungsagentur DIA
    01.06.2018
    DIA
  • Digitaler Staat – Realität? Wann?
    04.05.2018
    Digitaler Staat
  • DSGVO
    27.03.2018
    Datenschutz
  • Briefe
    16.01.2018
    Neue Preise
  • Thomas Kolm
    10.01.2018
    Postserver Team
  • Postserver Broschüre 2018
    12.12.2017
    Broschüre 2018
  • E-Government-ABC
    01.06.2017
    eGovernment
  • E-ID Elektronischer Identitätsnachweis
    10.05.2017
    EU Signatur
  • Entlastungsmonitor
    16.03.2017
    Bürokratieabbau
  • EuGH, Europäischer Gerichtshof / European Court of Justice
    01.02.2017
    EuGH Entscheid
  • PVA Pensionsversicherungsanstalt
    10.01.2017
    PVA
  • Postserver Umfrage
    13.12.2016
    Umfrage 2016
  • Christian Clerici, © Jeff Mangione
    03.05.2016
    Support
  • Alexander Mittag-Lenkheym, Foto: Alexander Foltin
    12.01.2016
    SVA
  • registrierung
    15.09.2015
    Neue Features
  • Pressekonferenz Bundeskanzleramt und Bank Austria zu Bankident
    11.05.2015
    Bank Austria
  • Postserver Test auf Futurezone
    04.01.2015
    Test
  • Gewinner PPI Award
    30.09.2014
    PPI-Award
  • Christopher Mittag-Lenkheym
    01.09.2014
    Postserver Team
  • Österreichisches Bundeskanzleramt
    02.06.2014
    BKA
  • Carola Unterberger
    14.05.2014
    Postserver Team
  • DSGVO

⎙

Datenschutz und die E-Zustellung

von Carola Zentara

Veröffentlicht am 27. 3. 2018
Aktualisiert am 30. 12. 2018

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) formuliert einige Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zur Verarbeitung zählt auch die „Offenlegung durch Übermittlung“ (Art 4 Abs 2, DSGVO). Der Versand personenbezogener Daten darf nicht ungeschützt erfolgen (Art 5 Abs 1f, DSGVO).

Folgerichtig benötigen Dokumente, die personenbezogene oder sogar sensible Daten enthalten, einen besonderen Schutz.

E-Zustellung im Einsatz

Mit dem Einsatz der E-Zustellung bauen Versender auf eine bewährte Technologie. Bereits seit 2010 versenden österreichische Behörden elektronisch. Das System der E-Zustellung erlaubt hierbei sogar den Versand von Bescheiden.

Durch die End-To-End-Verschlüsselung profitieren Unternehmen von einem DSGVO konformen Versand – eine Maßnahme, die in Artikel 32 explizit als Schutzmaßnahme genannt wird.

Außerdem birgt die Verschlüsselung einen Vorteil bei der Benachrichtigungspflicht. Laut Artikel 33 und 34 müssen Unternehmen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden bei der Datenschutzbehörde melden. Auch die betroffenen Personen sind zu verständigen, sofern ein hohes Risiko für sie besteht. Letzteres ist bei der E-Zustellung nicht erforderlich, da die kompromittierten Daten verschlüsselt versendet werden. Damit sparen sich Unternehmen viel Aufwand und schützen ihren guten Ruf.

Mehr Komfort für Unternehmen

Spätestens ab dem 25. Mai 2018 kann es sich kein Unternehmen mehr leisten, das Thema Datenschutz zu ignorieren. Wer noch keine geeignete Lösung ins Auge gefasst hat, sollte sich jetzt darum kümmern.

Neben allen genannten Kriterien dürfen Unternehmen dabei eines nicht vergessen: die Benutzerfreundlichkeit. Denn die beste Technik bringt nichts, wenn Mitarbeiter sie nicht gerne einsetzen.

Postserver rät Unternehmen daher zu einer Integration der E-Zustellung in die bestehende Softwareumgebung. Im Rahmen der „automatischen Abholung“ werden empfangene E-Zustellungen direkt in die firmeneigenen Verarbeitungssysteme (SharePoint, SAP, etc.) zugestellt. Ebenso einfach lassen sich E-Zustellungen als Einzel- oder Massenversand versenden. Abschließend bietet die duale Zustellung 100 prozentige Zustellsicherheit: ist ein Empfänger nicht elektronisch erreichbar, erfolgt der Versand automatisch als Postbrief.

Christopher Mittag-Lenkheym, Postserver Business-Kundenbetreuer, resümiert: „In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die E-Zustellung ein breites Einsatzfeld abdecken kann. Wir sind heute Zustellpartner von Behörden, Banken, Versicherungen, Anwälten, Steuerberatern und vielen weiteren. War anfänglich der Empfang von behördlicher Post interessant, so rückt für Firmen zunehmend der Versand in den Vordergrund."

3 Fakten auf einen Blick:

  1. Dokumente, die personenbezogene oder sensible Daten enthalten, fallen unter die DSGVO
  2. E-Mail Versand wird als "Offenlegung durch Übermittlung" bewertet
  3. Die E-Zustellung bietet einen behördlich und privatwirtschaftlich zertifizierten Schutz der Daten

Postserver Datenschutz: https://www.postserver.com/datenschutz

Postserver TOMs 2018: https://www.postserver.com/sites/default/files/datenschutz/TOMs%202018.pdf

Postserver Datenschutz-Matrix: https://www.postserver.com/einsatz/datenschutz-matrix-nach-dsgvo

Postserver Prozess-Modell: https://www.postserver.com/einsatz/prozessmodell-business-integration

Postserver Vertrag zur Auftragsverarbeitung: https://www.postserver.com/formular/adv

Durchschnitt: 4.3 (8 Stimmen)


Blog-Auswahl

ZURÜCK ZUR BLOG-ÜBERSICHT   

Blog-Auswahl

ZURÜCK ZUR BLOG-ÜBERSICHT   

Mit Google News abonnieren
RSS-Feed

Newsletter

NEWSLETTER ABONNIEREN   

Newsletter Archiv
Newsletter abmelden
Datenschutz Newsletter-Richtlinie

Newsletter

NEWSLETTER ABONNIEREN   

Newsletter Archiv
Newsletter abmelden
Datenschutz Newsletter-Richtlinie

Medieninhaber und Blattlinie

Firmenwortlaut

Postserver Onlinezustelldienst GmbH
Mariahilfer Straße 123/3
1060 Wien
Österreich, AT

Zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Wien No: 787166
Fachgruppe: Unternehmensberater u. Informationstechnologie
Unternehmensgegenstand: Internetdienstleistungen

Geschäftsführer: Alexander Mittag-Lenkheym

Blattlinie

Für uns ist Digitalisierung kein Buzzword. Wir kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und wissen worauf es ankommt. News rund um E-Zustellung, eGovernment, Digitalisierung in Unternehmen und elektronische Identitäten.

TITEL: Datenschutz und die E-Zustellung
BESCHREIBUNG: Die DSGVO definiert E-Mails als „Offenlegung durch Übermittlung“. Die Lösung für personenbezogene und sensible Daten lautet E-Zustellung.
LINK: https://www.postserver.com/de/presse-blog/datenschutz-und-die-e-zustellung

   DOWNLOAD: https://www.postserver.com/sites/default/files/Presseinfo%252027%2520Maerz%25202018.pdf
   BILD: https://www.postserver.com/sites/default/files/dsgvo_0.jpg

    AUTHOR/IN: Carola Zentara, marketing@postserver.com
   HERAUSGEBER: Postserver
  LOGO: https://www.postserver.com/sites/default/files/postserver-logo-schema.jpg

   VERÖFFENTLICHT AM: 2018-03-27
   GEÄNDERT AM: 2018-12-30

   BEWERTUNG: 4.3 von 5 (8 Stimmen)



postserver

Tel. +43 (810) 400401

Support-Hotline - 7 bis 22 Uhr, 7 Tage die Woche

Suchformular

IMPRESSUM AGBs DATENSCHUTZ

POSTFACH LÖSCHEN BUSINESS-ANGEBOT

NEWSLETTER ABONNIEREN ABMELDEN

       

BY-ND 2.0 AT, Postserver.com, 2019
Seitenaufrufe 2019: 185852

JETZT REGISTRIEREN

BARRIEREFREI

Gemäß den WAI-AA Leitlinien wurde Postserver.com barrierefrei gestaltet.

IMPRESSUM AGBs DATENSCHUTZ

POSTFACH LÖSCHEN BUSINESS-ANGEBOT

BY-ND 2.0 AT, Postserver.com, 2019
Seitenaufrufe 2019: 185852

JETZT REGISTRIEREN

625 GROSS-VERSENDER

E-Zustellungen im digitalen Postfach empfangen.

Tel. +43 (810) 400401

Support-Hotline - 7 bis 22 Uhr, 7 Tage die Woche

Sprachauswahl / choose language

AM LAUFENDEN BLEIBEN

NEWSLETTER ABONNIEREN ABMELDEN

GOOGLE NEWS FEED RSS FEED

       

Suchformular